Versuch einer Kritik an der „Freeman-Bewegung“

(Letztes Update von Niklas Baumgärtler am 26.5.2021)

Vor einigen Wochen habe ich von einer Bekannten eine Mail bekommen, mit dem Aufruf, sich doch ein Video von Joe Kreißl zum Thema Freeman-Bewegung anzusehen. Da ich nun über eine Schulgründer-Initiative letzten Frühling ebenfalls eine Frau getroffen hatte, die behauptete, eine Free(wo)man zu sein, habe ich mir gedacht, ich schaue mir die Sache mal genauer an und habe das Video sowie seinen Blog ein wenig durchstöbert. Ursprünglich wollte ich nur privat auf die Mail antworten, habe aber dann festgestellt, dass die ganze Sache ein paar durchaus die Öffentlichkeit gefährdende Ideen beinhaltet, die ich hier ansprechen möchte. Ich bin kein ausgebildeter Jurist, und wer auf Fehler in meiner Argumentation hinweisen möchte, darf das gerne tun. Aber da immer mehr Menschen in meinem Bekanntenkreis sich offensichtlich dafür interessieren, halte ich es für sinnvoll, auch Gegenargumente gegen sein Vorgehen anzuführen.

Die kursiven Aussagen zum Anfang einiger Absätze sind aus dem Manifest auf seinem Blog kopiert.

Wer garantiert ein Recht?

Im Grunde ist es diese Frage, die seine Argumentation vielleicht am meisten angreift. Ein „Recht“, das irgendwo niedergeschrieben wurde, ist für sich gesehen erst einmal nichts anderes als dies: etwas Tinte (oder womit eben geschrieben wurde) auf Papier. Ein für sich beanspruchtes Recht wird erst dann zu einem verlässlichen Recht, wenn alle anderen es a) aus Gewohnheit gar nicht wahrnehmen und damit gar nicht in Frage stellen können, b) es akzeptieren oder c) sich zumindest nicht trauen, es anzugreifen. In dem System, das der Herr Kreißl so gerne kritisiert, sorgt für den Rechtsschutz der Staat als oberste Instanz und dann – über zahlreiche Unterverträge – seine Institutionen und weiter die Mitarbeiter der Institutionen. Rechte können auf zwei Arten wirken: darauf, dass Menschen bestimmte Handlungen unterlassen („du sollst nicht töten“, exekutiert durch die Polizei) oder bestimmte Handlungen tätigen (einem Menschen in Not helfen, exekutiert durch Ärzte).

Wenn ich mich nun beispielsweise als „Freeman“ bezeichnen würde, weil ich mir dadurch Vorteile erhoffe und mich auf ein angeblich höhergestelltes Naturrecht berufe – wer garantiert mir dann meine Rechte? Die internationale Gemeinschaft? Die Geschichte der Menschheit zeigt uns – meines Erachtens nach – in den vergangenen Jahrhunderten, dass die allgemeinen Menschenrechte zwar durchaus vernünftig klingen, es aber dort, wo es keinen Staat oder sonstige Gruppe gibt, der sie vor allen Angriffen darauf verteidigt, meist nur Worte ohne Konsequenzen sind. Internationale Organisationen legen Beschwerde ein, verurteilen das Handeln, drohen mit Sanktionen oder setzen sie um – aber im Grunde scheint mir das einzige, was den verlässlichen Bestand eines Rechts zu garantieren scheint, die Monopolisierung der Gewalt in einem Rechtsstaat zu sein. Dieser ermöglicht es dann dem Bürger jenes Staates auch, sich auf dem Territorium anderer Staaten zu bewegen, ohne dass er Angst haben muss, angegriffen zu werden, weil niemand Konflikte mit dem ihm beschützenden Staat provozieren will.

Hat sich schon einmal jemand die Frage gestellt, warum es in Österreich um einiges einfacher und Konsequenz-loser erscheint, Migranten aus Ländern zu beschimpfen, die in sich instabiler sind? Warum wir selten wirklich über Franzosen oder Deutsche schimpfen, aber offensichtlich sehr gerne über Flüchtlinge aus Staaten, in denen sie selbst nicht mehr sicher sind? Der französische Staat würde sich mit einer gewissen Autorität eine solche Beschimpfung verbitten (und Österreich, wohl wissend über seine geringe reale Macht, einen diplomatischen Konflikt vermeiden wollen), der syrische Staat hätte vielleicht gar nicht mehr die Gewissheit, dass er sich als Staatsmacht gegen die Beschimpfung wehren könnte.

Hannah Arendt schreibt über die Zeit des Nationalsozialismus, dass die NSDAP als ersten Schritt den Juden die Staatsbürgerschaft entzog und fragte, ob ein anderer Staat sie aufnehmen und damit unter seinen Schutz stellen wollte. Erst nachdem das zum größten Teil nicht passierte, konnten sie daran gehen, relativ gefahrlos Millionen von Juden abzuschlachten. Es gibt keine garantierte Rechtssicherheit ohne die Instanz, die (notfalls mit Gewalt) für die Durchsetzung der Rechte sorgen kann.

Wenn wir annehmen, dass ein „Freeman“ die Beziehung zu seinem Staat einseitig auflösen kann (was für mich juristisch nicht sicher ist), so stellt sich mir die Frage, wer dann im Ernstfall seine Rechte, die er immer noch für sich beansprucht, garantiert?

Einseitige Teil-Auflösung der Rechte und Pflichten der Beziehung mit dem Staat

In seinem Manifest führt Herr Kreißl allerhand Rechte an, die er gerne auch weiterhin für sich beanspruchen möchte, etwa die Nutzung des Geldsystems (das er gleichzeitig kritisiert), seinen Pass weiterhin zu benützen, das Recht auf seinen Namen und so weiter. Gleichzeitig möchte er sich von seinen Pflichten befreien, Steuern zu bezahlen oder sich an die Regelungen des Staates zu halten, mit dem Versprechen, niemandem absichtlich schaden zu wollen und sich an ein „Naturrecht“ zu halten.

Sinngemäß könnte man die Aussagen auch so übersetzen, dass er es vorzieht, ein Parasit des Staats zu sein, der dann, wenn es ihm in den Sinn kommt, auch bereit ist, unter gewissen Umständen seinen Teil dazu beizutragen, dass es Menschen gut geht (Das Wort „Parasit“ ist hier nicht abwertend gemeint, sondern soll nur eine Beziehung verdeutlichen, in der eine Einheit von den Vorteil einer großen Einheit lebt, ohne notwendigerweise etwas zurückzugeben). Vermutlich möchte er auch weiterhin gerne die Infrastruktur des Staates nutzen, aber nicht mehr dafür bezahlen, dass diese Infrastruktur aufrechterhalten wird. Immerhin ist er mit der „Dienstleistung“ des Staates ihm als „Souverän“ gegenüber nicht 100%ig einverstanden und sieht es als eine Art „zivilen Widerstand“. Der Staat habe ja den Menschen als Souveränen zu dienen und nicht der Mensch dem Staate, und wie komme der Mensch dazu, ihm als Souverän vorschreiben zu wollen, was er tun oder lassen solle?

Im Grunde, und sehr nüchtern betrachtet, fordert er eine weitere Solidarität des Staates mit seinen Bedürfnissen bei gleichzeitiger Akzeptanz seiner Weigerung, sich mit den Bedürfnissen anderer Bürger bzw. des Staates selbst als vermittelnde Instanz zu solidarisieren. Das mag bei einigen wenigen „Souveränen“, wie er sich selbst nennt, nicht weiter ein Problem darstellen (obwohl ich es für ein Stück weit asozial halte), aber dass „wir in 3 Sekunden Weltfrieden haben, wenn alle das machen, was ich gemacht habe“ halte ich für sehr illusorisch. Eher hätten wir eine völlige Atomarisierung der Gesellschaft, eine Erodierung jeder Solidarität (oder zumindest jener, die über die Familie/die Gruppe/das Volk hinausgeht), vermutlich den Verfall größerer Bereiche der Wirtschaft, damit einhergehend eine deutliche Verknappung der Rohstoffe und damit in kürzester Zeit einen Weltkrieg, gegen den die bisherigen lächerlich wirken würden.

Das Recht, „Souverän“ zu sein

„Ich brauche niemanden, der mir Rechte gibt, ich hab die bereits.“

Leider nein, da war die Argumentationsrichtung leider um 180° daneben. Es wirkt, als hätten wir Rechte immanent, also von Geburt an, weil es die Menschen um uns gewöhnt sind, sie zu achten. Wenn wir in der Geschichte der Menschheit nur ein paar Jahrhunderte zurückgehen (oder uns geographisch ein wenig in der Welt bewegen), finden wir ganz andere Verhältnisse vor: ein „durchschnittliches“ Leben war und ist kaum etwas wert. Ständig wurden Menschen geboren, und ständig starben Menschen, vor allem auch viele Kinder, ob an Krankheiten, Unterernährung oder auch Überfällen. Wir Menschen in Österreich haben bestimmte Rechte, weil unsere Vorfahren sie über Jahrtausende erkämpft haben. Menschen werden nicht einfach mit Rechten geboren, sondern bekommen diese Rechte mit ihrer Geburt, weil unsere Vorfahren dafür gekämpft haben, dass es für ihre Nachkommen so sein soll. Deswegen ist es auch nicht „unser“ Staat und nicht „wir“ haben den gemacht (= er gehört uns laut seiner Argumentation), sondern der Staat ist ein Gebilde, das von vielen Menschen über lange Zeit mitbeeinflusst wurde und das wir zwar mitbeeinflussen können, aber uns nicht in dem Sinne „gehört“.

Diese geschenkten Rechte aufzugeben, weil man sie „nicht braucht“ und „ohnehin andere hat“, führt nur deswegen nicht zu einem sofortigen bösen Erwachen, weil sich heute kaum mehr jemand vorstellen kann, wie es vor der Etablierung des Rechtsstaates zuging. Die älteren Semester haben zwar mit der Zeit des Nationalsozialismus oder des Stalinismus nochmal einen Rückfall erlebt, aber die jüngere Generation wiegt sich da gerne in trügerischer Sicherheit. In einem Staat, in der jemand anderes als die gewählten Vertreter seiner Mitglieder sich als „Souveräne“ bezeichnen, geht der Geist der Diktatur um. Und spätestens, wenn die selbsternannten „Souveräne“, die sich als außerhalb jeden schützenden Rechts stehend betrachten, mehr werden, wird’s gefährlich. Da ist es auch nur noch ein kleiner Schritt nach links, die Banken „zwangszuvollstrecken“, wie es ein paar Anwälte in den USA angeblich versucht haben, oder ein kleiner nach rechts, um sich gegen die „Umvolkung des Abendlandes“ mit Gewalt zu wehren, weil es ja „unser“ Eigentum ist.

Das Recht auf Verteidigung der Familie und des Eigentums

„Ich behalte mir das Recht vor, meinen privaten Besitz und mein Eigentum, sowie jeden und alles darin oder darauf zu schützen und zu verteidigen.“

Hier wird es interessant. Was – wenn sich Herr Kreißl außerhalb des Rechtsstaates stellen möchte, zählt als „sein“ Eigentum? Immerhin hat er ja sein bisheriges Eigentum auf Basis von staatlich gesicherten Verträgen erworben. Wenn er die Autoriät des Staates nicht mehr anerkennt: verliert er dann das Recht auf sein Eigentum? Und vor allem: welche Autorität verhandelt im Konfliktfall? Zufällig stieß ich bei der Recherche auf einen Artikel, in dem von einem eigens einberufenem „Gericht“ die Rede war, das sich jedweder Autorität (und damit Kontrolle) entziehen wollte. Eine Juristin wird von den Mitgliedern der Bewegung (im Artikel als „Polit-Sekte“ bezeichnet) aufgefordert, zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen, sie weigert sich, und die Mitglieder der Bewegung gehen tatsächlich zur Polizei, um sie verhaften zu lassen – was zum Polizeieinsatz gegen die Bewegung führt.

In seinem Video-Vortrag spricht er auch noch vom Recht, andere zu schützen, die von ihm „Hilfe brauchen“. Eine schöne „rechtliche“ Absicherung zur Versammlung mehrerer Menschen zu einer Gruppe, um Konflikte außerhalb des üblichen Rechtsrahmens „lösen“ zu können.

Entschädigung vom Staat aufgrund der vorsätzlichen Täuschung?

„Weiters behalte ich mir das Recht vor, für jedweden Schaden, der mir durch die langjährige Täuschung im Bezug auf die Person XXX im Laufe meines Lebens entstanden ist, Schadenersatz zu fordern. Ich setze hiermit die Höhe der Schadenersatzforderung mit 5.000.000,- EUR pro Lebensjahr fest.“ (Name durch XXX ersetzt)

Hier wird es immer interessanter. Es wird also eine Schadenersatzforderung von jemandem verlangt, der ihn mutwillig (nur so kann es Täuschung sein) getäuscht haben soll, dass er ja in Wahrheit gar keine Person sei. Abgesehen davon, dass die Geldmenge absurd hoch erscheint, frage ich mich, wie viele Menschen hier in Österreich überhaupt über sein überlegenes Wissen verfügen könnten, das Ganze als Täuschung zu erkennen, um ihn so mutwillig täuschen zu können? Hier kommt wieder die Nähe zu den üblichen Verschwörungstheorien hervor: das System bzw. die Menschen hinter dem System müssen ihn wohl getäuscht haben. Menschen, die ihre Machtposition absichtlich nutzen, um ihm Schaden zuzufügen (warum sonst sollte er Schaden-Ersatz verlangen?). Klassischer Fall von Verschwörungstheorie mit dem Aufruf zum Handeln (wenn auch nicht explizit zur Gewalt, sondern erstmal zur Ermöglichung von Gewalt durch die Nicht-Akzeptanz der staatlichen Autorität und damit auch des Gewaltmonopols des Staates).

Außerdem frage ich mich, ob er denn als juristische Nicht-Person dann nicht ebenso tagtäglich Hunderte (und in dem Fall aufgrund seiner Bewusstheit tatsächlich mutwillige) Täuschungen begeht, wenn er mit anderen Menschen interagiert, weil ja jeder Kauf im Grunde eine juristische Handlung darstellt, und er vermutlich nicht jedem, von dem er eine Semmel kauft, seine ganze „juristische“ Argumentation unter die Nase reibt.

Es ist auch insofern interessant, dass er einerseits das Geldsystem , die Banken und das Zins-System kritisiert, andererseits aber vom Staat so viel Geld bekommen will, wie nur wenige Menschen in ihrem Leben jemals zusammenbekommen.

Stillschweigende Anerkennung nach 10 Tagen?

„Alle betroffenen Parteien, die über diese Erklärung diskutieren möchten, müssen innerhalb von 10 Tagen antworten. Solche Antworten bedürfen der vollen Geschäftsfähigkeit der antwortenden Partei, einer eidesstattlich begründeten Erklärung und müssen innerhalb der oben genannten Frist eingeschrieben an das unten angeführte Notariat gesendet werden.“

Die meisten der Adressaten (in dem Fall der Bundeskanzler, das Innenministerium, der oberste Gerichtshof und der Landeshauptmann) werden wohl auf den ersten Blick kaum auf die Idee kommen, dass sie es hier nicht mit einem Scherz zu tun haben – und den Brief einfach ignorieren. Damit verläuft die Frist von 10 Tagen, und voila: unglaublich viel Geld gewonnen und sich die guten Rechte rausgepickt, ohne die unangenehmen Pflichten weiter erfüllen zu müssen. So einfach ist das Leben. Oder eben doch nicht: wer garantiert ihm, dass die Frist von 10 Tagen ausreicht bzw. dass er diese Frist einfach selbst festsetzen darf?

Nicht alle Verträge lassen sich durch Stillschweigen akzeptieren – sonst wären wir vermutlich alle bereits mehrfach verheiratet und geschieden, um nur ein Beispiel zu nennen. Ich bezweifle mal, dass der Herr Kreißl das Geld bereits bekommen hat, und bin auch froh darüber. Geld ist systemisch betrachtet eine ziemlich komplexe Angelegenheit, und wenn alle mit ihm seine Zig-Millionen bekomen sind leider nicht alle reich genug geworden sondern wir haben nur alle gemeinsam fröhlich eine Massen-Inflation wie nach dem 1. Weltkrieg in Deutschland ausgelöst.

Sind „Freemen“ problematisch?

Ich weiß es nicht. Als ich zum ersten Mal bei einem Gründungstreffen für eine freie Schule eine Frau traf, die mir davon erzählt hatte, war mir klar, dass ich mit solchen Menschen keine Schule gründen und führen konnte, und dann vergaß ich die Sache wieder. Nun jedoch habe ich von mehreren Seiten und Menschen, für die ich im Grunde großen Respekt hege, den Tipp bekommen, mir doch mal diese Freeman-Videos anzusehen. Ich glaube, das Problem ist, dass er es gut versteht, Wahres mit Halbwahrheiten wie Unwahrheiten so zu vermischen (und unterschiedslos selbst daran glaubt, was er sagt), so dass man sich denken kann, „ja, da ist was Wahres dran“. Wahrscheinlich hätte man die Sache vor 30 Jahren noch bedenkenlos ignorieren können. Aber das Internet hat auch seine Schattenseiten: googelt man „Freeman“, kommt nicht allzu viel heraus, was sich mit den Inhalten seiner Aussagen kritisch auseinandersetzt. Man findet eher begeisterte Artikel von System-Aussteiger-Menschen, die es toll finden, endlich einen „juristisch haltbaren“ Weg dafür gefunden zu haben. Eine Ausnahme ist beispielsweise stopptdierechten.at, die einen längeren Artikel darüber gebracht haben. Aber politisch neutrale und doch inhaltlich kritische Kommentare waren eher die Ausnahme.

Das Problem an der Kritik an rechten wie linken Radikalen ist, dass die Kritik an den Rechten oft von den sehr Linken kommt und die Kritik an den Linken oft von den sehr Rechten, und es die jeweils andere Seiten deswegen gar nicht erst inhaltlich liest. So kommt kaum echtes Lernen zustande. Oft fällt ihnen offensichtlich gar nicht auf, wie ähnlich ihre Argumente oft sind. Ich weiß nicht, ob Herr Kreißl sehr radikal links ist oder sehr radikal rechts, im Grunde ist er wohl beides, und zwar – wie ich glaube – nicht einmal bewusst. Ich glaube es ihm ja sogar, dass er es im Grunde nicht böse meint und voll für den Frieden und die Liebe ist, wie er behauptet. Aber das, was er vorschlägt, kann nicht nur liebevolle Konsequenzen haben.

Für die älteren Semester oder diejenigen, die sich mit Geschichte beschäftigen: die NSDAP hieß nicht ohne Grund die national-sozialistische deutsche Arbeiterpartei und vereinte somit die linken wie die rechten Radikalen jener Zeiten (die sich offensichtlich in ihren Methoden oft gar nicht so unterschieden) in sich. Da war Kritik an den Banken drin, die praktischerweise (zumindest laut damaliger Ansicht) auch noch alle Juden waren, und auch bei den Sowjets war man der Judenverfolgung nicht abgeneigt, wenn auch die offiziell-ideelle Begründung eine andere war („das sind die Reichen, die gehören enteignet“ statt „das sind die Juden/Verräter, die gehören enteignet“ – umgebracht wurden sie im Grunde in beiden Ideologien). Hier bei den Freemännern und –Frauen haben wir ebenso eine Kritik des Bankensystems und eine Abwendung von gültigen Rechtsnormen hin zu einer Art Volks-Rechtssprechung, die eher emotional denn sachlich, eher Gruppennorm-basiert als von der Idee der Gleichbehandlung vor dem Gesetz geprägt wirkt.

Ich bin für eine offene Diskussion über alle möglichen Dinge, und alleine am Schulsystem habe ich viel zu bemängeln, wie meinen regelmäßigen Leser wohl auffallen wird. Aber ich weiß nicht, ob es noch gut möglich ist, mit jemanden zu diskutieren, der sich außerhalb eines allgemeinen, für alle gültigen Rechtsrahmens stellen will und damit zwar für sich selbst eine absolute Meinungsfreiheit beansprucht, aber dies damit nicht mehr notwendigerweise auch für seinen Gesprächspartner anstrebt.

Niklas

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Niklas Baumgärtler

Niklas Baumgärtler interessiert sich für die Kunst der Begeisterung und macht gerne Wechsel- und Hebelwirkungen in Sozialen Systemen sicht- und erlebbar. Mehr über Niklas Baumgärtler...

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